Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Tierwohl

Bundesrat hat zahlreiche Änderungswünsche zum Bundestierschutzgesetz

Der Bundesrat hat sich zur Novelle des Bundestierschutzgesetzes positioniert. Die Wunschliste der Länderkammer ist lang. Höhere Anforderungen an die Nutztierhaltung kommen wohl trotzdem.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundestierschutzgesetz ist in erster Lesung vom Bundesrat beraten worden. Die Länderkammer fordert allerdings in einer Stellungnahme umfassende fachspezifische und auch grundlegende Änderungen und Ergänzungen – insgesamt 86 Einzelpunkte. Nutztierhalter müssen sich ungeachtet dessen wohl in jedem Fall auf weitere Verschärfungen bei bestimmten Haltungsbedingungen und neue Dokumentationspflichten einstellen.

Zur Verbesserung des Gesetzentwurfs bittet die Länderkammer die Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die Bereitstellung ausreichender Mittel, um die Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte umsetzen zu können.

Anbinde- und Kupierverbote kommen so oder so

Besonders relevant für die Landwirtschaft sind allerdings das schon im ursprünglichen Entwurf gesetzte Verbot der Anbindehaltung (nun doch mit 10 Jahren Übergangsfrist) sowie die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe bei Rindern, Schweinen und anderen Nutztieren. Künftig sollen Ferkelschwänze nach dem Willen der Ampel nur noch im Einzelfall gekürzt werden dürfen, dann aber höchstens um ein Drittel.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kupieren soll nur in zwei Fällen erlaubt sein:

  1. Risikoanalyse: Der Sauenhalter hat zum Zeitpunkt des Eingriffs ­eine Erklärung von einem belieferten Betrieb, dass dort innerhalb der vergangenen vier Monate mehr als 5 % der Tiere Schwanz- oder Ohrverletzungen erlitten hat. Der belieferte Betrieb muss eine Risiko­analyse vorweisen. Zudem muss er bereits Maßnahmen getroffen haben, um die Situation zu verbessern.

  2. Reduktionsstrategie: Der Schweinehalter entwirft eine Reduktionsstrategie, um den Anteil Langschwänze schrittweise zu steigern. Dann darf bei einem (sinkenden) Anteil der Ferkel der Schwanz ­kupiert werden.

Der Bundesrat spricht sich nun aber dafür aus, vorerst den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht umzusetzen. Zudem empfiehlt die Länderkammer, die oben geschilderten schärferen Vorgaben zu streichen.

Der 2019 bundesweit in Kraft getretene Aktionsplan Kupierverzicht sieht vor, dass Schweinehalter eine sogenannte Tierhaltererklärung vorhalten und bei ihrem zuständigen Veterinäramt abgeben müssen . Schweinehalter, die weiter kupieren wollen bzw. müssen oder das Kupieren wegen Schwanzbeißproblemen im eigenen Betrieb veranlassen, müssen darin die Unerlässlichkeit für das Schwänzekürzen nachweisen.

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

„Bürokratiemonster“ befürchtet

Wegen der absehbar ausufernden Dokumentationspflichten hatte DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier schön länger vor einem "Bürokratiemonster" gewarnt, dass mit dem Entwurf des BMEL Schweienhaltern drohe.

Im Anschluss an die Abstimmung im Bundesrat legte Beringmeier noch einmal nach. Er fordert: „Der Gesetzentwurf gehört angesichts der zahlreichen politischen Absichtserklärungen zum Bürokratieabbau grundsätzlich auf den Prüfstand“. In jedem Fall brauche es eine umfassenden Nachbearbeitung. „Letztendlich rollen mit diesem Gesetzentwurf Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro auf die Nutztierhalter zu – insbesondere auf die Schweine- aber auch auf die Milchviehhalter“, warnt Beringmeier weiter. Die Tierhalter stünden zur Weiterentwicklung beim Tierschutz. Das funktioniere aber nur mit praxistauglichen und machbaren Schritten, aber nicht mit Bürokratie und Verboten.

Auch Minister kritisch

Auch im Bundesrat wurde Kritik laut. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk beklage hohe Investitionskosten, zusätzlichen bürokratischen Aufwand und ein fehlendes schlüssiges Gesamtkonzept. Die gute fachliche Praxis bleibe ganz außen vor. Schleswig-Holsteins Agrarminister Werner Schwarz begrüßte zwar die geplante Ausweitung der Videoüberwachung in Schlachthöfen, monierte aber auch „überbordende Vorschläge“ und fehlendes Augenmaß bei einigen Vorgaben für Tierhalter. Er meint unter anderem die Vorgaben zum Schwänzekupieren und zum Enthornen von Kälbern.

Staak: Kupiervorgabe muss EU-rechtlich angeglichen werden

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) kann laut Geschäftsführer Dr. Torsten Staackder den Empfehlung des Bundesrates zum Schwanzkupieren beim Schwein "weitestgehend" zustimmen. "Hier muss erst einmal der europäisch abgestimmte Weg über den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht konsequent gegangen werden – und das 1 : 1 und nicht mit verschärften Regelungen", verdeutlichte Staack. Ihm zufolge macht es keinen Sinn diesen Pfad zu verlassen, "denn dann verlieren wir die hiesige Schweinehaltung zu Gunsten der Importe". Nicht mitgehen kann die ISN bei der auch vom Bundesrat unterstützten generellen Begrenzung des Kupierens auf das letzte Drittel des Schwanzes. "Diese Vorgabe muss – analog zum EU-Recht – beim ‚Teil des Schwanzes‘ bleiben, sonst werden reihenweise hiesige Ferkel gegen Importferkel ausgetauscht", mahnt Staak.

Mehr zu dem Thema

top + Sichere Erntequalitäten trotz Dauerregen

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen für die Ernte 2024

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.