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Bundesrat hebt Bt-Impfpflicht auf

Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wird aufgehoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wird aufgehoben. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Zweiten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen nur unter der Maßgabe zu, dass in der betreffenden Durchführungsverordnung die Vorschrift zur Impfpflicht gegen die durch Mücken auf Wiederkäuer übertragene Infektion gestrichen wird. Das nunmehr erreichte Sicherheitsniveau erlaube es, da zwischenzeitlich auch zugelassene Impfstoffe auf dem Markt seien, die Blauzungenimpfung "primär in die Hände der Tierhalter zu geben", erklärte die Länderkammer in der Begründung.


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Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium verlautete im Anschluss an die Sitzung des Bundesrates, dass die Änderungsverordnung mit sämtlichen Maßgaben umgesetzt werde. Demnach wird es den Rinder- sowie Schaf- und Ziegenhaltern in Deutschland im nächsten Jahr freistehen, ob sie ihre Tiere impfen lassen oder nicht.


Fachleute sehen allerdings die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit kritisch. Um diese auszurotten, sind nach Expertenschätzung mindestens 80 % der Tiere zu impfen. Vor diesem Hintergrund betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) kürzlich in einer Entschließung, dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit weiterhin flächendeckend durchgeführt werden sollte.


In Deutschland waren nach dem erstmaligen Auftreten der Infektion im August 2006 im Jahr darauf mehr als 20 600 und 2008, als mit der Impfung begonnen wurde, noch 5 125 Krankheitsfälle bestätigt worden. Dagegen wurden in diesem Jahr bis zum 20. November nur noch 142 Infektionen festgestellt.


Hauk: "Das ist ein Rückschritt!"



Für Baden-Württembergs Landwirtschaftsministers Peter Hauk bedeutet die Entscheidung einen Rückschritt. Durch die verpflichtende Impfung in den vergangenen zwei Jahren sei es gelungen, die Anzahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit bundesweit von rund 21 000 im Jahr 2007 auf acht Fälle in diesem Jahr zu reduzieren, erklärte Hauk am Freitag in Stuttgart. Hauk forderte die Tierhalter deshalb auf, auch ohne Verpflichtung Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Vorsicht sei in diesem Fall besser als Nachsicht. Mit einer möglicherweise eintretenden Impfmüdigkeit würden die Fälle von Blauzungenkrankheit bei den Wiederkäuern wieder ansteigen. Dies sei neben dem Leiden für die Tiere auch mit einem wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Landwirte verbunden. Eine Impfung der Tierbestände sei auch im Jahr 2010 und darüber hinaus deshalb dringend angezeigt. Auch der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) sprach sich für eine weitere Impfung aus.


top-Rind meldete am Freitag zum Beschluss: 2010 freiwillige Blauzungen-Impfung (18.12.09)

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