Der Bundesrat ist mit seiner Entscheidung zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) am Freitag nur zum Teil der Bundesregierung gefolgt.
Es ist richtig und konsequent, dass der Bundesrat die Einführung sogenannter Hochwasser-Entstehungsgebiete ablehnt, bewertete der Deutsche Bauernverband (DBV) den Beschluss der Länderkammer. Der DBV hatte für eine solche Entscheidung geworben. Denn für solche Gebiete bestehe kein Bedarf, da sie für den Hochwasserschutz nicht von Nutzen wären, aber erheblichen Verwaltungsaufwand verursachten. Starkregenereignisse, die zu Hochwasser führen könnten, sind flächendeckend in Deutschland möglich und rechtfertigen nicht die Ausweisung von speziellen Hochwasser-Entstehungsgebieten.
Zudem bestätigt der Bundesrat, dass die von der Bundesregierung für die Hochwasser-Entstehungsgebiete vorgesehene Erhöhung der Versickerungsfähigkeit der Böden nicht helfe, um Starkregenereignissen zu begegnen, stellte der DBV fest.
Nicht nachvollziehbar sei aber, dass der Bundesrat dem Votum einiger Ausschüsse nicht gefolgt sei und die Streichung auch der sogenannten „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ nicht gefordert habe. Weitere Risikogebiete mit zusätzlichen Auflagen zum Schutz der vorhandenen Überschwemmungsgebiete seien unverhältnismäßig und nicht sachgerecht und würden nur eine „Scheinsicherheit vor Hochwasserereignissen“ bedeuten, bemängelte der DBV.
Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, dem Votum des Bundesrates zu folgen und auf die Schaffung der neuen Gebietskategorie der „Hochwasser-Entstehungsgebiete“ zu verzichten. Der Deutsche Bundestag sollte nicht nur das Votum des Bundesrates zu der Streichung der neuen Hochwasser-Entstehungsgebiete aufgreifen, sondern darüber hinaus auch die Schaffung von neuen Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ablehnen, forderte der DBV.