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Bundesrat lehnt Haftungsregel im Futtermittelgesetzbuch ab

Der Bauernverband hat mit großem Unverständnis auf die Entscheidung des Bundesrates reagiert, keine verschuldensunabhängige Haftungsregelung in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufzunehmen. Für die unverschuldet geschädigten Landwirte sei damit der entscheidende Punkt aus dem 14-Punkte-Aktionsplan für Verbraucherschutz infolge des Dioxinskandals noch nicht umgesetzt worden, so der DBV.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bauernverband hat mit großem Unverständnis auf die Entscheidung des Bundesrates reagiert, keine verschuldensunabhängige Haftungsregelung in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufzunehmen. Für die unverschuldet geschädigten Landwirte sei damit der entscheidende Punkt aus dem 14-Punkte-Aktionsplan für Verbraucherschutz infolge des Dioxinskandals noch nicht umgesetzt worden, so der DBV.

 

Die Ausweitung der Meldepflichten von privaten Laboren bei Grenzwertüberschreitungen von Futtermittel- oder Lebensmittelproben für Dioxine und PBC sowie der Aufbau eines Dioxin-Frühwarnsystems, worin sämtliche Dioxin- und PCB-Eigenkontrollergebnisse von Lebens- und Futtermittelunternehmen einfließen sollen, gehe aber in die richtige Richtung. Der DBV hatte konkrete Vorschläge zur Änderung des Gesetzes eingebracht und mehrfach auf die gravierenden Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe hingewiesen.

 

Die Länder hatten dagegen nur eine Verpflichtung zur Absicherung der Haftungsrisiken im gemeinsamen 14-Punkte-Plan gefordert. (ad)

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