Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung, mit der die Anforderungen an die Befähigung von Lebensmittelkontrollpersonen bundesweit harmonisiert beziehungsweise angehoben werden sollten und eine Öffnung des Berufsbildes für wissenschaftlich ausgebildetes Personal geplant war, ist bei den Ländern durchgefallen.
Der Bundesrat verweigerte bei seiner Sitzung letzte Woche in Berlin die Zustimmung zu dem Verordnungsentwurf. Die bisher bewährte Differenzierung zwischen wissenschaftlich und fachlich ausgebildetem Kontrollpersonal solle durch die Verordnung entfallen, monierte die Länderkammer. Die einheitliche Regelung aller Berufsgruppen, die die Kontrollaufgaben in der Lebensmittelüberwachung wahrnehmen würden, sei nicht sachgerecht und verursache zusätzliche Kosten, deren Höhe derzeit nicht absehbar sei, stellte der Bundesrat außerdem zur Begründung seiner Ablehnung fest.
Er kritisierte auch, dass die Verordnung mit ihren detaillierten und einheitlichen Regelungen nicht die Situation kleiner Verwaltungseinheiten berücksichtige, in denen wissenschaftlich ausgebildetes Personal wie zum Beispiel Veterinäre und fachlich ausgebildetes Personal wie Lebensmittelkontrolleure unterschiedliche Tätigkeiten wahrnehmen und in besonderen, komplexen Fällen durch spezialisiertes Kontrollpersonal unterstützt würden.
Es bestehe auch kein zwingender Grund einer Novellierung zum jetzigen Zeitpunkt, denn die EU-Verordnung 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz befinde sich zurzeit in einer umfassenden Revision, gaben die Länder zu bedenken. Die in der EU-Verordnung vorgesehenen Änderungen würden auch die Anforderungen an das Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung betreffen. Eine erneute Novellierung in naher Zukunft sei damit nicht auszuschließen.