Mit den Stimmen von Union, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Freitag die zweite Novelle des Flächenerwerbsänderungsgesetzes beschlossen. Wie erwartet wurden bis auf zwei rechtliche Klarstellungen keine Änderungen am Regierungsentwurf mehr vorgenommen. Der Bundesrat wird sich nun auf seiner nächsten Sitzung am 11. Februar 2011 mit dem Gesetz befassen. Zwar hat Mecklenburg-Vorpommerns bereits angekündigt, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Dass es dafür eine Mehrheit geben wird, gilt aber als unwahrscheinlich. Ohnehin könnte damit das Verfahren allenfalls verzögert werden, weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist.
Redner von Union, FDP und Grünen begründeten die mit dem Gesetz verbundenen besseren Erwerbsmöglichkeiten für nicht selbst wirtschaftende Alteigentümer mit der Erfüllung von Rechtsansprüchen, die dieser Gruppe von Alteigentümer mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 zuerkannt worden seien. Demgegenüber bekräftigten Abgeordnete von SPD und Linksfraktion ihren Vorwurf der Klientelpolitik.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Neuregelung, warf aber gleichzeitig der Koalition vor, sie habe mit ihrer Ablehnung gegenüber einer Verlängerung bestehender Pachtverträge eine Chancen auf Interessenausgleich zwischen Alteigentümern und wirtschaftenden Betrieben vertan. Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) hob die Einführung einer Stichtagsregelung hervor, bedauerte jedoch, dass die Koalition nicht zu weiteren Zugeständnissen bereit war.
Hintergrund: Haushaltsausschuss stimmt Gesetz zum Flächenerwerb zu (16.12.2010)