Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) zugestimmt. Damit wird zum 1. Januar 2013 ein bundesweiter landwirtschaftlicher Sozialversicherungsträger aus den acht regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern, dem bundesweiten Träger für den Gartenbau und dem bisherigen LSV-Spitzenverband entstehen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt sowohl die Schaffung eines LSV-Bundesträgers als auch das zügige Gesetzgebungsverfahren. Besonders gut sei, dass die maßgeblichen Politiker konsequent das Ziel eines LSV-Bundesträgers verfolgt hätten und der Selbstverwaltung die Möglichkeit geben würden, ein homogenes und effizientes LSV-System zu gestalten.
Auch der Agrarexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Edmund Geisen, freute sich über den Beschluss: "Unser Ziel ist erreicht, mit der Billigung durch den Bundesrat ist die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Dach und Fach." Man habe nun das Fundament dafür gelegt, eine eigenständige agrarsoziale Absicherung zu erschwinglichen Beiträgen auch in Zukunft beizubehalten, sagte Geisen und zeigte sich erfreut, dass sich die unterschiedlichen Sparten wie Gartenbau oder Waldbauern in der neuen Struktur wiederfinden und angemessen vertreten sind.
"Besonders freut es mich aber, dass wir trotz strikter Sparvorgaben diese Organisationsreform mit insgesamt 150 Mio. Euro zusätzlich flankieren", erklärte der Liberale weiter. Darin zeige sich das eindeutige Bekenntnis dieser Bundesregierung zur Landwirtschaft und dem ländlichen Raum. Weitergehende Forderungen, wie
sie der Bundesrat aufgestellt hat, seien aber angesichts der angespannten Haushaltslage schlicht unrealistisch. (ad)