Die 2009 eingeführte Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte wird nun endgültig rückwirkend wieder abgeschafft. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz 2010 zu. Eine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kam nicht zustande. Damit entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2009 die Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer, die weniger als 10 200 Euro Arbeitslohn im Jahr beziehen. Ursprünglich sollte diese Vereinfachung erst ab 2010 greifen.
Nicht in das Gesetz aufgenommen wurde eine im ersten Durchgang von den Ländern vorgeschlagene Einschränkung der Reinvestitionsrücklage in § 6b Einkommensteuergesetz (EStG), die eine erhebliche steuerliche Benachteiligung für die Landwirtschaft zur Folge gehabt hätte. Gleichzeitig wurde jedoch das Anliegen der Landwirtschaft und des Handwerks nicht aufgegriffen, die zum Jahresende auslaufenden angehobenen Betriebsgrößengrenzen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe gemäß § 7g EStG im Jahressteuergesetz zu verlängern. Dafür hatte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) im Gesetzgebungsverfahren vergeblich eingesetzt. Damit fallen ab dem Jahr 2011 übergangslos mehr als 10 000 land- und forstwirtschaftliche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift heraus.
Ebenfalls keine Berücksichtigung fand ein Vorschlag des Bundesrates zur Vereinfachung eines erbschaftsteuerunschädlichen Strukturwandels. Danach sollten Landwirte Veräußerungserlöse auch in steuerlich als Gewerbe eingestufte Betriebszweige wie Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen oder Urlaub auf dem Bauernhof reinvestieren können, ohne dadurch die erbschaftsteuerliche Verschonung zu gefährden. Der DBV hat angekündigt, sich weiter für diese Regelung einzusetzen. (AgE)