Der Bundesrat hat kürzlich festgestellt, dass das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft wegen der zunehmenden Preis- und Ertragsschwankungen immer stärker an Bedeutung gewinnt. Dieses Management sei vor allem eine unternehmerische Aufgabe, für die der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen müsse. Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt die Analyse des Bundesrates.
Die Folgerung des Bundesrates aus seiner Analyse, wonach die Rahmenbedingungen für Mehrgefahrenversicherungen verbessert und insbesondere deren reduzierte Besteuerung ermöglicht werden sollte, ist nach Ansicht des DBV folgerichtig und unterstützt eine langjährige Forderung des DBV. Allerdings können mit Mehrgefahrenversicherungen nur Ertragsausfälle abgesichert werden, aber keine Markt- und Preisrisiken.
Der DBV vermisst deshalb die noch im Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 2009 geäußerte Forderung, landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen, in der Steuerbilanz Rücklagen zur Schaffung von Liquiditätspolstern zu bilden. Die beste Eigenvorsorge für Krisenzeiten sei immer noch die Schaffung ausreichender Liquiditätspolster. Vergleichbare Instrumente gebe es seit Jahrzehnten für die Forstwirtschaft und die Versicherungsbranche in Deutschland. In Frankreich dürften dies auch landwirtschaftliche Betriebe nutzen, heißt es. Für den DBV sei es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat trotz der zutreffenden Analyse nicht seine naheliegende Schlussfolgerung zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage erneuert hat. (ad)
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