Die Bundesregierung lehnt eine spezielle Regelung für Schäfereien bei der Agrardieselrückerstattung ab. Das hat Finanz-Staatssekretär Steffen Kampeter kürzlich erklärt. Er wies darauf hin, dass Betriebe der Schafhaltung bereits in die allgemeine Agrardieselsteuervergütung einbezogen seien, soweit von ihnen die im Gesetz begünstigten Fahrzeuge eingesetzt würden. Der Einsatz sonstiger Fahrzeuge, insbesondere von Personenkraftwagen zu Kontrollfahrten, sei in den übrigen landwirtschaftlichen Betrieben ebenso üblich, aber dennoch nicht erstattungsfähig.
Nicht gelten lassen will der Staatssekretär den Hinweis auf die bestehende Ausnahmeregelung für Imker. Die sei eingeführt worden, als die Steuerentlastung durch Selbstbehalt und Obergrenze nur eingeschränkt gewährt worden sei. Zudem sind die beiden Berufsstände laut Kampeter nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen, weil die betrieblichen Verhältnisse der Schäfereien weniger einheitlich seien.
Seiner Ansicht nach würden insbesondere Standortschäfereien mit einer entsprechenden pauschalen Regelung gegenüber anderen landwirtschaftlichen Betrieben bessergestellt. Eine allgemeine Ausweitung auf Personenkraftwagen würde dem CDU-Politiker zufolge erhebliche Schwierigkeiten für die Steueraufsicht und Rechtsunsicherheit zur Folge haben.
Der Bundestag wird das 2. Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes aller Voraussicht nach in dieser Woche beschließen. Die Neuregelung soll in erster Linie den sogenannten „Spitzenausgleich“ für stromintensive Unternehmen ab 2013 regeln. (AgE)
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