Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die Entwicklung der KTG Agrar und deren Insolvenz als Alarmzeichen für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Ein Flächenverkauf an außerlandwirtschaftliche Investoren widerspreche dem gesetzlich geforderten Vorrang von ortsansässigen Landwirten und gefährde das politische Ziel einer breiten Eigentumsstreuung, heißt es im Agrarressort.
Die Aktivitäten überregionaler Investoren könnten zudem die Entwicklung der betreffenden Regionen beeinträchtigen und durch eine Entfremdung von Bewirtschaftung und Eigentum der Flächen eine nachhaltige Bewirtschaftung gefährden.
Das Ressort verweist auf erhebliche Regulierungslücken im Bodenrecht auf Länderebene. Zu deren Schließung habe die von der Agrarministerkonferenz (AMK) eingesetzte „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik“ im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht. Dazu zählten eine Einbeziehung von Anteilskäufen in das Grundstückverkehrs- und das Landpachtverkehrsgesetz, die Schließung von vorhandenen Umgehungstatbeständen sowie Maßnahmen gegen eine „ungesunde Anhäufung land- und forstwirtschaftlicher Flächen“ im Landpachtverkehrsgesetz. Bis heute sei allerdings keiner der Vorschläge in einem Bundesland umgesetzt, so das Ministerium.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, begrüßte, dass die Bundesregierung endlich die erheblichen Gefahren von Agrarholdings für die ortsansässige Landwirtschaft einräume. Es reiche aber nicht aus die Verantwortung allein an die Länder abzuschieben. Stattdessen müssten Bund und Länder „gemeinsam und strategisch“ gegen länderübergreifende Konzerne agieren.