Die Bundesregierung sieht durch das Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat keine Gefahren für Missbildungen beim Menschen, hat aber mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Bodengesundheit im Blick. Unter Berücksichtigung aller vorliegenden Daten sei anzunehmen, dass der Wirkstoff Glyphosat keine für den Menschen relevanten entwicklungsschädigenden Eigenschaften besitze, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen. Dabei beruft sich die Regierung auf EU-Bewertungsverfahren und Erkenntnisse aus den USA sowie auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Im Rahmen des geplanten erneuten EU-Bewertungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe würden alle verfügbaren toxikologischen Studien berücksichtigt. Die Regierung unterscheidet indes zwischen dem Wirkstoff selbst und den sogenannten Beistoffen. Während der Wirkstoff Glyphosat nach allen vorliegenden Daten nicht als mutagen anzusehen sei, seien für einige glyphosathaltige Formulierungen in verschiedenen In-vitro-Testsystemen DNA-Schädigungen, vermutlich aufgrund einer zytotoxischen Wirkung der verwendeten Beistoffe, nachgewiesen worden. „Diese Studien zeigen, dass Beistoffe in den geprüften glyphosathaltigen Formulierungen bestimmte toxische Wirkungen auslösen können, die der Wirkstoff selbst nicht hervorgerufen hat“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Absatzmenge auf 5 000 t pro Jahr beziffert
Der Glyphosatabsatz ist langfristig gesehen stark gestiegen. Laut Angaben der Bundesregierung hatte er 1993 einen Anteil von 8 % an der gesamten Herbizidmenge. Im vergangenen Jahr waren es 30 %. Die Absatzmenge verfünffachte sich im gleichen Zeitraum auf 5 000 t Glyphosat im Jahr 2010. Für die intensive Nutzung von glyphosathaltigen Herbiziden macht die Regierung sowohl langfristige Faktoren wie den starken Anstieg der Mais- und Rapsflächen wie auch bestimmte kurzfristige Trends, so das Beackern ehemaliger Stilllegungsflächen, verantwortlich. Als weiterer Faktor wird ein Trend zu pflugloser Bodenbearbeitung gesehen. Gleichzeitig neigen sich die Zulassungen für den Breitband-Unkrautbekämpfer dem Ende zu.
In der Europäischen Union sind die Anbieter von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat gefordert, bis 31. Mai 2012 die erneute Zulassung ihrer Unkrautvertilger einzuleiten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Unterlagen bei den deutschen Behörden nämlich eingereicht werden, auch wenn die Wirkstoffzulassung laut einer EU-Richtlinie bis Ende 2015 gilt. Deutschland kommt eine Schlüsselrolle zu, denn es hat die Federführung in dem Fall. (AgE)
vgl.:
Hauen und Stechen um Glyphosatwirkung (30.9.2011)
Zulassungsstopp für Glyphosat gefordert (23.9.2011)