Das Bundessozialgericht (BSG) hat erneut die Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeverpflichtung als Anspruchsvoraussetzung für eine Rente an Landwirte festgestellt.
Wie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SSL) mitteilt, hatten die Kläger argumentiert, mit der gesetzlich geforderten Hofabgabe werde das ursprünglich verfolgte Ziel eines Strukturwandels in der Landwirtschaft wegen des aktuellen Mangels an Hofnachfolgern nicht mehr erreicht. Die Verknüpfung von Hofabgabepflicht und Gewährung der Rente verletze sie in ihren Grundrechten.
Das BSG hält diese Rechtsfrage allerdings jetzt für nicht mehr klärungsbedürftig, da sogar das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung zur Hofabgabe in mehreren Entscheidungen als verfassungsgemäß beurteilt hat. Wie das BSG weiter ausführt, geht der Gesetzgeber ausweislich des LSV-Neuordnungsgesetzes davon aus, dass sich die Hofabgabepflicht auch unter den heutigen Verhältnissen in der deutschen Landwirtschaft positiv auf die Agrarstruktur auswirkt.
Die klagenden Landwirte lassen sich allerdings von dem Urteil nicht beeindrucken. Wie ein Beschwerdeführer gegenüber top agrar-Online erklärte, habe man eine Anhörungsrüge gegen das Urteil eingereicht. Damit könne es vorerst nicht in Kraft treten, bis das Gericht darüber entschieden hat. Gleichzeitig bereite man sich auf einen weiteren Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Zwar sei davon auszugehen, dass die Landwirte auch diesen verlieren, Ziel sei jedoch der Europäische Gerichtshof, auf den die Gegner der Hofabgabeklausel ihre Hoffnung setzen. (ad)
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