Der Bundestag hat heute das neue Bundeswaldgesetzes beschlossen. Kurzumtriebsplantagen gehören damit nicht mehr zum Wald, soweit sie auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt sind. Der DBV zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden. Sofern Kurzumtriebsplantagen aber auf Forstflächen angelegt würden, dürfe dies nicht zu einer Umwandlung von Forst- in Landwirtschaftsflächen führen, mahnt der Verband an.
Zudem begrüßt er, dass in der Flur gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen Verwendung finden, nicht zum Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gehören sollen. Diese Regelung trage dazu bei, dass die genannten Flächen wirklich geschützt würden und erhalten blieben, so der DBV. Würden diese Flächen zum Wald gerechnet werden, hätte dies für die Landwirte negative Konsequenzen in der landwirtschaftlichen Förderung und bei existenzsichernden Erweiterungsinvestitionen infolge baurechtlicher Abstandsauflagen. Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig der landwirtschaftlichen Nutzung dienen wie Almen und Alpen, gehören schon seit Jahrhunderten zur Landwirtschaft. Nachdrücklich begrüßt der DBV daher die vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovellierung, die zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft führt und besonders den Bergbauern die Teilhabe an landwirtschaftlichen Förderprogrammen sicherstellt. Nach Zustimmung durch den Bundesrat, die abschließend für den 9. Juli 2010 zu erwarten ist, wird die jetzt vom Bundestag beschlossene Novellierung des Bundeswaldgesetzes in Kraft treten.