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Bundestag stimmt für neues Pflanzenschutzrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP für den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts gestimmt. Damit wird die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in das deutsche Recht umgesetzt. Diese sieht bekanntlich eine Zulassung von Spritzmitteln in länderübergreifenden Zonen vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP für den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts gestimmt. Damit wird die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in das deutsche Recht umgesetzt. Diese sieht bekanntlich eine  Zulassung von Spritzmitteln in länderübergreifenden Zonen vor. Die EU-Kommission erwartet dadurch einen Abbau der Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, was vor allem kleinen Betrieben zugute kommen soll.


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Franz-Josef Holzenkamp und Alois Gerig von der CDU/CSU-Fraktion lobten den Beschluss als Chance, einerseits das hohe Niveau deutscher Pflanzenschutzmittelprüfung zu erhalten und andererseits den Landwirten durch die zonale Zulassung die dringend benötigten neuen Pflanzenschutzmittel schnellstmöglich bereitzustellen.


„Wir setzen auf eine Harmonisierung der europäischen Vorgaben und damit auf einen Abbau der Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Landwirte“, erklärten sie im Anschluss an die Abstimmung. Damit die zonale Zulassung funktioniert und es zu einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung kommt, sei die Beteiligung der Behörden in Deutschland nun entsprechend geregelt.

 

Der Opposition warfen Holzenkamp und Gerig fehlende Sachkenntnis vor, da sie in neuen Pflanzenschutzmitteln mehr Gefährdungspotenzial sehen. „Wer sich gegen die Entwicklung und Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel wehrt, nimmt billigend die Bildung von Resistenzen bei Schadorganismen in Kauf.“

 

Bei der anstehenden Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung forderten beide Politiker Bund und Länder auf, für die Ausstellung des Sachkundenachweises an bereits sachkundige Landwirte ein einfaches, praktikables und einheitliches Verfahren vorzusehen.



Hersteller können sich künftig innerhalb von drei Zonen jeweils einen federführenden Mitgliedstaat aussuchen, bei dem sie die Zulassung ihrer Produkte beantragen.


SPD: Wir hatten kaum Zeit für Beratungen!


SPD-Sprecher Gustav Herzog bedauert dagegen die Entscheidung. Seiner Meinung nach hätten Streitigkeiten in den Ressortabstimmungen der Bundesregierung dem Parlament die Chance genommen, die weitreichenden Änderungen im Pflanzenschutzrecht angemessen zu beraten. „Die Koalitionsfraktionen konnten sich lediglich dazu durchringen, die Änderungen des Bundesrates aufzunehmen, die der Bundesregierung genehm waren. Damit ist die Chance zu einem mutigen und notwendigen Schritt nach vorne vertan“, so Herzog.

 


Sämtliche Anträge, sowohl zum Gewässerschutz oder zur Einrichtung sensibler Gebiete wie auch für eine verbindlichere gute fachliche Praxis habe die Koalition niedergestimmt. „Damit hat die Regierungskoalition dem gerne zitierten hohen Schutzniveau in Deutschland einen Bärendienst erwiesen“, meint der SPD-Politiker. In deutschen Gewässern würden nach wie vor Pflanzenschutzmittel in nicht ökologisch verträglichem Maß gefunden.


Empört zeigte sich Herzog schließlich, dass die Koalition nicht einmal dazu bereit war,  im Bereich der Zulassung von Pflanzenstärkungsmitteln für den ökologischen Anbau längere Übergangsfristen zu erlauben.


Grüne: Politik für Industrieinteressen


Harald Ebner von den Grünen kritisierte die Pflanzenschutznovelle der schwarz-gelben Regierungskoalition noch schärfer. Der Gesetzentwurf, in dem unter anderem Zulassungsverfahren, Handel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelt werden, gehe vor allem auf Industrie- und Lobbyinteressen ein. Dagegen werde der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch Pestizide sträflich vernachlässigt. Ein modernes Pflanzenschutzgesetz muss seiner Meinung nach zum Ziel haben, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer weiter zu reduzieren und diejenigen, die noch angewandt werden dürfen, vor ihrer Zulassung zuverlässig und umfassend auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt zu prüfen. „Es darf nicht weiter so sein, dass die Bewertung der Risiken von Pestiziden ausschließlich auf Basis von Hersteller-Daten erfolgt“, mahnte er.

 

Laut Ebner fehlt in dem Gesetzentwurf die verbindliche Definition der guten fachlichen Praxis sowie Abstände zu Gewässern, um den Eintrag von Pestiziden zu reduzieren. „Wir wollen Mindestabstände von 5 Metern, die je nach Einzelfall durch spezifische Risikominderungsmaßnahmen ergänzt werden. In Haus- und Kleingärten sollten nur ungefährliche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen“, lautete seine Forderung.


DBV sieht Licht und Schatten


Der DBV erwartet mit Blick auf die abschließenden Beratungen im Bundesrat noch Nachbesserungen. So gelte es, auf Verschärfungen gegenüber dem EU-Recht unter anderem bei der Sachkunde und der Fortbildung zu verzichten. Es müsse jetzt zudem darum gehen, eine verhältnismäßige und praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regelungen zu erreichen und übermäßige Bürokratie bei Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmittel zu vermeiden. Die neue zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss laut Bauernverband auch tatsächlich dazu genutzt werden, die Zulassung zu harmonisieren und hiermit die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern.

 

Das DBV-Präsidium hatte vor einiger Zeit schon darauf hingewiesen, dass die Harmonisierungsbestrebungen der EU keinesfalls durch neue nationale Verschärfungen konterkariert werden dürfen. Maßgeblich müsse die Grundrichtung des EU-Rechts sein, die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, dabei aber den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht in Frage zu stellen. Im Vordergrund müssten Bestrebungen zur Steigerung der Effizienz stehen und nicht pauschale Mengenreduzierungen und Anwendungsverbote. (ad)


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