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Bundestag verschärft mit Pflanzenschutzgesetz Cross Compliance

Mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes verstößt Deutschland gegen den eigenen Vorsatz, Cross Compliance nur auf Basis europäischer Standards umzusetzen, kritisiert der DBV den Beschluss des Deutschen Bundestages.

Lesezeit: 1 Minuten

Stattdessen werde Cross Compliance durch die Verankerung einer umfangreichen Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes einseitig national verschärft. Die Verknüpfung schaffe zusätzliche Kontrollbürokratie und setze die deutschen Landwirte erheblichen Sanktionsrisiken aus. Die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte gegenüber ihren Berufskollegen im europäischen Ausland würden hierdurch zementiert und ausgedehnt, anstatt vermindert.Auf heftige Kritik des DBV stößt zudem das Verhalten von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, der zuvor in Berlin und Bayern öffentlich angekündigt hatte, die Aufzeichnungspflicht aus dem Pflanzenschutzgesetz zu streichen. Doch nur wenige Tage danach habe er sich mit den Regierungsfraktionen darauf verständigt, diese als Cross Compliance-relevant beizubehalten. Damit müsse sich wieder ein Politiker mit dem Vorwurf des Wortbruchs auseinandersetzen, meint der DBV.

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