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Bundestierschutzgesetz in der Warteschleife

Das novellierte Bundestierschutzgesetz war fast schon auf der Zielgeraden und sollte heute das Bundeskabinett passieren. Nun wird wohl weiterverhandelt und der Abschlu8ss vor der Sommerpause wackelt.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute sollte eigentlich die Novelle des Bundestierschutzgesetzes durch das Bundeskabinett gehen. Ziemlich unerwartet wurde der Punkt aber von der Tagesordnung genommen. Was steckt dahinter?

Tierschützer machen FDP verantwortlich

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Tierschutzverbände haben den Schuldigen schon ausgemacht: Die FDP soll das Gesetz vorerst gestoppt haben. Für Rüdiger Jürgensen, Director of Policy and Advocacy Der Tierschutzorganisation Vier Pfoten Deutschland ist es ein regelrechter „Skandal, dass die FDP kurz vor Kabinettsbeschluss noch weitere Abschwächungen im bereits abgestimmten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes fordert“. Der Entwurf habe ohnehin viele Mängel und Leerstellen und dürfe nicht weiter entkernt werden.

Auf Nachfrage zu den Gründen gibt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium allerdings bedeckt. „Die Gespräche in der Koalition dauern an“, teilte ein Sprecher mit. Das lässt alles offen, nicht jedoch die Tatsache, dass es nun knapp werden dürfte mit der Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause.

Anbindehaltung verlängert

Das Bundestierschutzgesetz bringt auch für die Landwirtschaft etliche Änderungen mit sich. Das betrifft auch die Anbindehaltung, bei der nun alles auf das sogenannte Kombimodell hinausläuft. Nach Angaben des Agrarressorts bleibt es bei dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung. Vorgesehen ist ebenfalls eine zehnjährige Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot. Bisher war stets von fünf Jahren die Rede gewesen.

Zulässig soll nach dem aktuellen Stand auch in Zukunft die Kombihaltung in Bestandsbetrieben nach dem Vorbild der EU Öko-VO sein.

Voraussetzung dafür:

  • Maximal 50 Tiere

  • Täglicher Weidegang in der Grünlandsaison

  • In der Übergangs- und Winterzeit mindestens zweimal wöchentlich Auslauf an der frischen Luft

Damit hängt die Weiterbewirtschaftung maßgeblich von der Verfügbarkeit von ausreichend Weideflächen ab. Betriebe mit Anbindehaltung, aber ohne Grünland wären somit außen vor. Genauso wie die größeren Unternehmen, die keine Laufställe bauen können.

Hofnachfolger dürfen weitermachen

Das Modell wurde bisher auch schon so diskutiert. Neu ist aber, dass die Betriebserlaubnis für derartige Betriebe mit dem Ausscheiden des Betriebsleiters nicht erlöschen soll. Der darf in Zukunft den Hof nach jetziger Planung inklusive der Anbindehaltung im Kombimodell an einen Nachfolger übergeben.

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