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BWV-Delegierte fordern Entrümpelung der GAP

Für eine weitreichende „Entrümpelung“ der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für eine weitreichende „Entrümpelung“ der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) ausgesprochen. Insbesondere die Vorgaben zum Greening seien unzumutbar und erhöhten das Sanktionsrisiko der Landwirte, heißt es in einer Resolution, die am vergangenen Samstag von den Delegierten des Verbandes auf ihrer Sitzung in Bad Dürkheim verabschiedet wurde. Außerdem müssten die Doppelstrukturen durch die parallel laufenden Cross-Compliance-Verpflichtungen abgeschafft werden. Auch sollten in Zukunft die gesetzlichen Vorgaben der EU durch den Bund beziehungsweise die Länder nur noch eins zu eins umgesetzt werden; weitere Verschärfungen dürfe es nicht geben.

Um den Landwirten vor dem Hintergrund der aktuellen Erlössituation unmittelbar zu helfen, seien kurzfristige Maßnahmen der Europäischen Union und des Bundes notwendig, betonen die Delegierten in ihrer Resolution. Zunächst müsse gewährleistet werden, dass die vollständige Auszahlung der Direktzahlungen pünktlich, besser noch zu einem vorgezogen Termin, erfolge. Gleichzeitig sollte Brüssel eine Exportoffensive starten, um neue Absatzmärkte zu öffnen. Eine weitere Entlastung könnten die Erhöhung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sowie die Gewährung von umfangreichen Liquiditätshilfen bringen.

Darüber hinaus verlangen die Delegierten in ihrer Resolution die Wiedereinführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Des Weiteren sollten die Regelungen zum Mindestlohn angepasst werden. Notwendig seien eine Ausnahme für ausländische Saisonarbeitskräfte und eine Beschränkung der Dokumentationspflichten auf ein absolutes Minimum. Zudem prangern die Delegierten die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels an; diese könne nicht länger hingenommen werden. Hier sei das Bundeskartellamt in der Pflicht. AgE

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