In die Debatte um die Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft kommt Bewegung. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprach sich bei einer Sitzung letzte Woche gegen die von der Bundesregierung vorgelegte Neuregelung des Versicherungssteuergesetzes aus und plädierte stattdessen für die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 4. Juli 2012.
Damals hatte sich die Länderkammer einstimmig dafür ausgesprochen, die Versicherung der vier Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen steuerlich gleich zu behandeln und unisono den für reine Hagelversicherungen geltenden und dafür auch weiterhin vorgesehenen ermäßigten Steuersatz von 0,02 % anzuwenden. Der Regierungsentwurf sieht dagegen für Mehrgefahrenversicherungen den regulären Steuersatz von 19 % vor.
Die CDU/CSU-Agrarier verwiesen auf die in der Vergangenheit geübte Praxis, sich in den Betrieben gegen Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Spätfrost, Starkregen oder Schnee zu versichern. Dabei sei eine Kombination von Versicherungen gegen andere Elementargefahren wie Sturm, Spätfrost, Starkregen oder auch Schneelast mit der Hagelversicherung und die Anwendung von deren steuerlichen Regeln bis vor wenigen Jahren nicht beanstandet worden.
Diese Handhabung habe in etwa der Vorgehensweise im benachbarten Ausland entsprochen, so die Arbeitsgruppe. Die in den Jahren vor 2009 übliche steuerliche Behandlung wäre durch den Gesetzentwurf nicht mehr gegeben und würde den Wettbewerbsnachteil für die deutschen Betriebe noch vergrößern.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte die Entscheidung der Agrarpolitiker von CDU und CSU. Aus der unterschiedlichen Besteuerung auf der einen Seite und der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für Landwirtschaft und Gartenbau in anderen EU-Mitgliedstaaten auf der anderen Seite resultiere für den deutschen Freiland- und Unterglasanbau seit mehreren Jahren eine gravierende Wettbewerbsverzerrung. (AgE)
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