Das haben Wolfgang Zöller und Peter Bleser von der CDU/CSU-Fraktion vergangenen Freitag erklärt. Der Entwurf enthalte stattdessen zahlreiche Verschärfungen, die weder ökologisch oder wirtschaftlich geboten sind, noch aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will daher nun im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass es bei der Formulierung des UGB weder zu einer Verschärfung, noch zu einer Aufweichung der hohen Umweltschutzstandards kommt. Darüber hinaus legt die Union auch Wert darauf, dass bisher genehmigungsfreie Verfahren auch in Zukunft keine Genehmigung erfordern und ungerechtfertigte Eingriffe in die Eigentumsrechte von Landwirten und Familienbetrieben im ländlichen Raum unterbleiben. Dies betrifft die sogenannten "Alten Rechte", Regelungen zu Abstandsflächen zu Gewässern sowie wasserrechtliche Genehmigungen. Ebenso will sich die Fraktion gegen Doppelregelungen zur "Guten fachlichen Praxis" im Fach- und Umweltrecht aussprechen wie Verschärfungen der ohnehin schon strengen Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen und Viehställe.
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