Laut Pressemeldungen wollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Ländern ein verändertes Modell zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags vorschlagen. Danach sollen automatische Anpassungen gemäß der Entwicklung des Preisindexes erfolgen.
„Eine Gebührenerhöhung um rund 20 Prozent für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis 2029 ist kaum vermittelbar. Sollte sich bestätigen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine automatische Steigerung des Rundfunkbeitrags um jährlich 1,75 Prozent wollen, wären sie alles andere als gut beraten", meint der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz. Stabilität der Rundfunkgebühren müsse jetzt das Gebot der Stunde sein.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt – neben dem privaten Rundfunk und den Presseverlagen – maßgeblich zur medialen Vielfalt und Qualität in unserem Land bei, die im internationalen Vergleich beispielgebend sind, so der Politiker weiter. Er übernehme damit auch eine wichtige Funktion für die Demokratie. "Diese Rolle kann er aber nur spielen, wenn er auf breite gesellschaftliche Akzeptanz für seine Programme und seine Gebührenverwendung bauen kann. Unverhältnismäßige Gebührenforderungen gefährden diese Akzeptanz."
Die CDU/CSU-Fraktion erkennt laut Wanderwitz die erheblichen Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten um interne Strukturreformen an. Hier schlummere aber nach wie vor großes Einsparungspotenzial. Daher könne es nicht sein, dass die frei werdenden Mittel nur für die digitalen Aktivitäten der Sender umgeschichtet werden sollen. "Wir appellieren an die Senderverantwortlichen, ihre Gebührenanmeldung noch einmal zu überdenken“, so der Sprecher abschließend.