Mit der Taxonomie-Verordnung will die Europäische Kommission die Finanzwirtschaft und mit ihr die Wertschöpfungsketten nachhaltiger gestalten. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, befürchtet allerdings die Schaffung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Kreditwesen, die auch Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft betreffen könnte.
Konventionelle Betriebe im Abseits
„Für die Ampel ist die ökologische Landwirtschaft der ‚Goldstandard‘ und das soll auch bei der Taxonomie-Verordnung gelten“, stellte Stegemann heute gegenüber top agrar fest. Nach seiner Einschätzung werden in der Konsequenz stückchenweise all jene Betriebe ins Abseits geschoben, die konventionell wirtschaften.
Ernährungssicherheit gefährdet
Laut Stegemann schließt die Bundesregierung auch nicht aus, dass bei der künftigen Kreditvergabe mit zweierlei Maß gemessen wird. Konventionelle Betriebe könnten so grundsätzlich schlechtere Konditionen erhalten als Biobetriebe. „Das darf aus Sicht der CDU/CSU nicht sein und gefährdet mittelfristig die Ernährungssicherheit in Europa“, warnte der Agrarsprecher der CDU-Bundestagsfraktion.
Fehlentwicklungen nicht auszuschließen
Stegemann bezieht sich dabei auf die Antwort des Bundes auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, in der die Bundesregierung für möglich hält, dass Betriebe, die „die Erfüllung etwaiger Kriterien im Rahmen der Taxonomie-Verordnung nachweisen können, möglicherweise günstigere Finanzierungen erhalten werden“.
Der Bund sieht bisher jedoch keine Hinweise dafür, dass sich die Kreditbedingungen für konventionelle Betriebe verschlechtern würden. Gleichwohl will die Bundesregierung die Entwicklung zur Kreditvergabe weiter beobachten. Ganz ausschließen will man derartige Fehlentwicklungen also nicht.