EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat am Donnerstag in Berlin erklärt, dass es sich bei den ökologischen Vorrangflächen in Höhe von 7 %, die die Landwirte nach 2013 anlegen sollen, nicht um eine Flächenstilllegung handelt. „Hier wird eine völlig falsche Debatte geführt“, so der Kommissar.
Ziel sei vielmehr, Flächen, die heute überhaupt nicht bewirtschaftet werden, in das System der Förderung zu holen. Gemeint sind Hecken, Randstreifen, kleine Wäldchen, Landschaftselemente sowie sonstige für die Bewirtschaftung unrentable Flächen. „Diese ohnehin nicht produktiven Flächen sollen ab 2014 gefördert werden. Es stimmt nicht, dass dadurch 7 % der heutigen Ackerflächen stillgelegt werden müssen“, argumentiert der Rumäne. Der DBV bezweifelt das, weil viele Betriebe in Deutschland gar nicht so viel ungenutzte Flächen hätten, um auf 7 % zu kommen. Deshalb müssten auch fruchtbare Flächen stillgelegt werden.
Ciolos will trotz der Kritik an dem Plan festhalten. Sein Hauptargument ist, dass durch die Vorrangflächen doch gerade Landwirte ermutigt würden, heute nicht genutzte Flächen wieder in Bewirtschaftung zu bringen. Statt weniger Fläche würde mehr pro Betrieb bewirtschaftet. „Gleichzeitig erhöht sich die Biodiversität, die Qualität der Böden und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe“, ist sich der Kommissar sicher.
Die Kommission habe drei einfache Maßnahmen für das Greening vorgeschlagen: Grünland-Umbruchverbot, Anbau von mindestens drei Hauptkulturen und eben die 7 % ökologische Vorrangflächen, erklärte Ciolos. Diese drei Maßnahmen seien überall in der EU anwendbar. „Würde jedes Land selbst Maßnahmen wählen können, gebe es Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen. Was bei dem einen erlaubt sei, wäre bei einem anderen Mitgliedsstaat verboten.“ Ciolos sicherte aber zu, dass jedes Land diese Maßnahmen auf seine regionalen Bedürfnisse zuschneiden könne. Grundsätzlich sollte die EU-Agrarpolitik aber EU-weit einheitlich gelten.
Spätestens Anfang 2013 sollen die Vorschläge verabschiedet werden. Wichtigster Punkt für den Beschluss und zugleich größter Unsicherheitsfaktor ist aber die Höhe des künftigen Agrarhaushaltes. Erst wenn der Haushalt steht, kann die Agrarreform endgültig verabschiedet werden. Ciolos rechnet damit, dass die Reform zum 1.1.2014 in Kraft treten kann. (ad)
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