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CO2-Speicherung: Eigentumsrechte werden nicht ausreichend gewahrt

Gestern hat das Bundeskabinett einen nachgebesserten Gesetzentwurf zur dauerhaften Speicherung von CO2 (CCS-Gesetz) angenommen. Der Bauernverband (DBV) hält diesen allerdings nach wie vor für nicht akzeptabel. Mit dem Gesetzentwurf würden die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücknutzer nicht hinreichend gewahrt, so die Kritik.

Lesezeit: 2 Minuten

Gestern hat das Bundeskabinett einen nachgebesserten Gesetzentwurf zur dauerhaften Speicherung von CO2 (CCS-Gesetz) angenommen. Der Bauernverband (DBV) hält diesen allerdings nach wie vor für nicht akzeptabel. Mit dem Gesetzentwurf würden die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücknutzer nicht hinreichend gewahrt, so die Kritik. Die Auswirkungen einer CO2-Speicherung auf die Landwirtschaft seien weiterhin nicht vollständig absehbar. Auch die Aufnahme einer an fachlichen Kriterien gebundenen Länderklausel zur Zulassung von Vorhaben zur CO2-Endlagerung ändert laut dem Verband nichts daran.

 

Der DBV stellt zudem grundsätzlich das Verhältnis der Risiken und Unsicherheiten zum Nutzen der Technologie in Frage. Aus seiner Sicht sind die Risiken der Lagerung von CO2 nicht hinreichend erforscht. Fraglich sei, ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen tatsächlich um eine nachhaltige Technologie handelt.

 

Im Gegensatz zur Energieversorgung stelle die CO2-Endlagerung keine Daseinsvorsorge dar, sondern eine Form der Abfallentsorgung und diene überwiegend dem unternehmerischen Interesse, die CO2-Problematik kostengünstiger zu lösen als beispielsweise über den Emissionshandel, betonte der DBV. Mit dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses sei die Möglichkeit der Enteignung für CCS daher nicht zu rechtfertigen.

 

„Die Grundeigentümer und Landnutzer werden durch die Einführung der CCS-Technologie erheblich in Ihren Rechten eingeschränkt und zwar sowohl hinsichtlich der Speicherung des CO2 als auch insbesondere beim Bau der Transportleitungen“, heißt es in einer Stellungnahme dazu. Nicht zuletzt könnten Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten nicht ausgeschlossen werden. Daher fordert der DBV eine Regelung, dass es für die CO2-Speicherung und den Transport der privatrechtlichen Einigung zwischen den Energieversorgern einerseits und den Grundeigentümern und Landwirten andererseits bedürfe. Alle anfallenden Kosten und Schäden müssten den Grundeigentümern und Landwirten entschädigt werden. Der Bauernverband fordert daher neue Entschädigungsansätze, die an den Wert der Dienstbarkeiten für die Energieunternehmen anknüpfen und zeitlich befristet werden. (ad)

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