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Otte-Kinast

Datenschutz geklärt: Niedersachsens Schlachthöfe können Kameras wieder einschalten

Mit dem neuen Datenschutz-Leitfaden für den Einsatz von Überwachungskameras haben die niedersächsischen Schlachthöfe nun Gewissheit, nicht gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen.

Lesezeit: 1 Minuten

Um „auf der sicheren Seite“ zu sein, hat Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast einen Datenschutz-Leitfaden für den Einsatz von Überwachungskameras in Schlachthöfen vorgelegt.

Wie sie der Nordwest-Zeitung erklärte, basiert dies auf einer freiwilligen Vereinbarung mit der Branche zur Einführung der Videoüberwachung, nachdem es 2019 Verstöße gegen den Tierschutz bei der Schlachtung gab. Aus Datenschutzgründen hatten einige Betriebe die Kameras wieder abgeschaltet.

Zum Corona-Ausbruch bei Tönnies berichtete die Ministerin, dass für die in der niedersächsischen Stadt Osnabrück wohnenden Tönnies-Beschäftigten eine 14-tägige Quarantäne gelte. Osnabrück liegt rund 70 km von Rheda-Wiedenbrück entfernt, wo sich über 1.330 Mitarbeiter infiziert hatten. Zuvor hatte schon der Landkreis Osnabrück alle Tönnies-Beschäftigten, die im Osnabrücker Land wohnen, in Quarantäne geschickt.

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