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DBV: Agrardieselantrag nicht vergessen!

Die Antragsfrist für die teilweise Steuererstattung für im Jahr 2012 verbrauchten Agrardiesel endet am 30. September 2013. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hin, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Antragsfrist für die teilweise Steuererstattung für im Jahr 2012 verbrauchten Agrardiesel endet am 30. September 2013. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hin, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, werden nach dem 30. September 2013 beim Hauptzollamt eingehende Anträge grundsätzlich nicht berücksichtigt.



Die Steuerentlastung beträgt 21,48 Cent für jeden in der Land- und Forstwirtschaft zum Betrieb von Traktoren, landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen oder Sonderfahrzeugen verbrauchten Liter Diesel. Einzig eine Bagatellgrenze von 233 Liter Dieselverbrauch im Jahr ist zu überschreiten, erklärt der DBV.


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Auch für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Biodiesel und Pflanzenöl gibt es auf Antrag Steuererstattungen. Für im Jahr 2012 verbrauchte Kraftstoffe betragen diese 18,596 Cent/Liter Biodiesel und 18,455 Cent/Liter Pflanzenöl. Bei Biodiesel und Pflanzenöl sind neben Landwirten auch Lohnunternehmer antragsberechtigt, sofern sie hiermit landwirtschaftliche Arbeiten ausgeführt haben.


Für verbrauchten Diesel hingegen können Lohnunternehmer keine Steuererstattung beantragen. Allerdings können sich auftragserteilende Landwirte vom Lohnunternehmer eine Bescheinigung über den bei ihnen ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten verwendeten Diesel ausstellen lassen. Diese Mengen kann der land- und forstwirtschaftliche Betrieb dann in seinem Agrardieselantrag mit angeben.



Antragsformulare für die Agrardieselerstattung sind in den Kreisgeschäftsstellen der Landesbauernverbände erhältlich oder online unter www.zoll.de unter dem Suchbegriff „Formular 1140“ (Antrag) bzw. „Formular 1142“ (Vereinfachter Antrag). Den vereinfachten Antrag (4 statt 8 Seiten) können grundsätzlich alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nutzen, die im Jahr 2012 erfolgreich einen Antrag gestellt haben und die außer der Agrardieselerstattung keine weiteren De-minimis-Beihilfen erhalten haben.


Nach Schätzung des DBV können damit über 90 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe den vereinfachten Antrag nutzen. (Ad)

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