Anlässlich der Beratungen im Deutschen Bundestag zur Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches würdigt der Deutsche Bauernverband (DBV) die soliden Verbesserungen hinsichtlich Transparenz und Lebensmittelsicherheit in der Futtermittelkontrolle. Allerdings sei die Aufbereitung des Dioxinfalles noch nicht erledigt. Der Gesetzgeber dürfe nun nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Der DBV erinnert daran, dass es die Landwirte waren, die einen hohen Preis für den Dioxinfall zu Beginn des Jahres zahlen mussten. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass weder Bundesregierung noch Parlament bisher der Forderung nach der Festsetzung einer Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen auf der Grundlage einer umfassenden Gefährdungshaftung nachgekommen sind. Damit könnten die im jüngsten Dioxinfall deutlich gewordenen Haftungs- und Versicherungslücken zum Schutz der schuldlos betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe konsequent geschlossen werden.
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