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DBV: "Bauministerium war früher mal Garant für vernünftiges Recht"

Die Debatte um die bauplanungsrechtliche Privilegierung gewinnt an Fahrt. Besorgt nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Kenntnis, dass nun auch das Bundesbauministerium Änderungen plant.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Debatte um die bauplanungsrechtliche Privilegierung gewinnt an Fahrt. Besorgt nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Kenntnis, dass nun auch das Bundesbauministerium Änderungen plant. In einem Schreiben an die Staatssekretäre im Bundesbauministerium und im mitberatenden Bundeslandwirtschaftsministerium spricht sich der DBV ganz entschieden dagegen aus, die baurechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen an Parameter einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht zu koppeln. Es sei nicht hinnehmbar, dass unter Verweis auf die UVP-Pflicht im Baurecht Obergrenzen eingeführt würden, die je nach Standort des Stallbauvorhabens zudem noch unterhalb der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen können.

 

Nach wie vor ist der DBV der Ansicht, dass das Baurecht die falsche Stelle ist, um in viehdichten Regionen verträgliche Lösungen zur Steuerung der Tierhaltung zu ermöglichen. Dies muss vielmehr durch konsequente Beachtung des Umweltrechtes erreicht werden. Lange Zeit habe sich das Bundesbauministerium zu Recht dem Ruf nach einer Entspannung in der öffentlichen Debatte über die Tierhaltung durch eine unsachgemäße Baurechtsnovelle verweigert. Weder die zur Sondierung des Änderungsbedarfs zum bestehenden Baurecht geführten sogenannten „Berliner Gespräche“ des Bauministeriums noch das das Bundeslandwirtschaftsministerium beratende Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hielten bisher Änderungen für angebracht. Dieser Haltung schließt sich der DBV an und warnt erneut vor gesetzgeberischen Schnellschüssen. (ad)


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