Mit der auf dem Gipfel der EU Staats- und Regierungschefs innerhalb des EU-Klimapakets bestätigten Richtlinie Erneuerbarer Energien werden sowohl entscheidende Schritte in Richtung Klimaschutz wie auch in Richtung Energieversorgungssicherheit gemacht. Durch das verbindlich festgelegte Ziel für den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch von 20 % im Jahr 2020 wie auch das Biokraftstoffziel stelle die EU die Weichen für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien, betonte der Deutsche Bauernverband (DBV). Die Richtlinie gebe einen verlässlichen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien vor, ohne in bereits bestehende nationale Fördersysteme einzugreifen. Der DBV begrüßte, dass man sich beim Biokraftstoffziel von 10 % darauf besonnen hat, zwar neuen noch nicht verfügbaren Kraftstoffen aus alternativen Verfahren (z.B. BTL) zukünftig die Anrechenbarkeit auf dieses Ziel zu ermöglichen, aber gleichzeitig die Kraftstoffe der sogenannten ersten Generation wie Biodiesel und Bioethanol nicht in Frage zu stellen. Die Nachhaltigkeit dieser Kraftstoffe werde zukünftig durch Nachhaltigkeitskriterien gewährleistet, die sicherstellen sollen, dass Flächen mit einer hohen Biodiversität (z.B. Regenwälder) nicht durch den Biomasseanbau in Mitleidenschaft gezogen werden. Der DBV zeigt sich allerdings enttäuscht, dass die umfangreichen Cross Compliance Vorgaben, die EU-Landwirte erfüllen müssen, nicht in vollen Umfang auch für Importe gelten sollen.
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