Der Beschluss des Bundesrates zur Agrarmarktstrukturverordnung ist vom Deutschen Bauernverband (DBV) als „Stärkung der Entscheidungsautonomie der Erzeugerorganisationen“ begrüßt worden.
Darüber hinaus wertete der Bauernverband vergangene Woche auch die von der Länderkammer beschlossene Streichung der Vorgabe einer obligatorischen Beteiligung der Kartellbehörden im Anerkennungsverfahren von Erzeugerorganisation als positiv, da diese Bürokratie vermeide.
Der Bundesrat hatte am vorletzten Freitag der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Agrarmarktstrukturverordnung nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass Landwirte, die Mitglied einer Erzeugerorganisation sind, dieser künftig nur noch „mindestens 90 % ihrer zur Veräußerung bestimmten Agrarerzeugnisse“ andienen müssen.
Der DBV wies darauf hin, dass dieser Passus einer Erzeugerorganisation wie bisher erlaube, falls erforderlich, eine vollständige oder eine geringere Andienungspflicht als 90 % in der Satzung festzulegen. Erzeugerorganisationen seien freiwillige Zusammenschlüsse von Landwirten. Es sei daher folgerichtig, dass ihnen auch zukünftig freigestellt bleibe, ihre zentralen Satzungsziele wie den Umfang der Andienung demokratisch zu bestimmen, so der Bauernverband.
Er machte außerdem darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung vorgeschlagen habe, die zuständige Kartellbehörde bei der Anerkennung einzubeziehen. Die damit verbundene zeitliche Verzögerung im Genehmigungsverfahren wäre unabsehbar gewesen. Der Bundesrat habe zu Recht darauf hingewiesen, dass diese formalisierte Einbeziehung nicht erforderlich sei, da das Ermittlungsrecht der Kartellbehörden von der Agrarmarktstrukturverordnung unberührt bleibe. (AgE)
Hintergrund:
Bundesrat weicht Vollablieferungspflicht an Erzeugerorganisationen auf (14.10.2013)