Mit Blick auf die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die von der Landwirtschaft auch als erster Prüfstein der neuen Bundesregierung angesehen wird, pocht der Deutsche Bauernverband (DBV) auf eine Ausgestaltung, die eine flächendeckende moderne bäuerliche Landwirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit stärkt.
Mit der Bundestagswahl sei ein „verantwortungsvoller und verlässlicher Kurs für eine marktorientierte und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft“ bestätigt worden, betont das DBV-Präsidium in einer Erklärung zu den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene, die es bei seiner Klausurtagung vergangene Woche in Köln verabschiedet hat.
DBV-Präsident Joachim Rukwied unterstrich, dass dieser Kurs in Deutschland und der Europäischen Union fortgesetzt werden müsse. Im Einzelnen stellte Rukwied nochmals klar, dass eine Umverteilung zu Lasten der Ersten Säule der GAP vom Bauernverband kategorisch abgelehnt werde. Stattdessen sei eine Aufstockung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" um mindestens 200 Mio Euro pro Jahr notwendig. Zusätzliche Mittel seien für flankierende Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung wie den Breitbandausbau bereitzustellen.
Zum Greening stellte der DBV-Präsident fest, dass eine Nutzung der Ökovorrangflächen „integrativ“ möglich sein müsse. Dazu gehöre auch, dass notwendige Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen auf diesen Flächen erlaubt sein müssten.
Beim Mindestlohn „auf einem guten Weg“
In Richtung zukünftige Bundesregierung erteilte Rukwied insbesondere einer Einführung zusätzlicher Substanzsteuern eine klare Absage. Notwendig sei eine verantwortliche Steuer- und Sozialpolitik sowie der Schutz bäuerlichen Eigentums vor zunehmenden Nutzungsbeeinträchtigungen und Bewirtschaftungsauflagen, betonte der DBV-Präsident.
In der Erklärung des Verbandspräsidiums werden dazu einzelne Forderungen erhoben; besonders wichtig ist dem Berufsstand unter anderem der Erhalt der bewährten landwirtschaftlichen Vereinfachungs- und Pauschalierungsregelungen im Steuerrecht, der Erhalt der nationalen Agrardieselregelung und in einem weiteren Schritt die Harmonisierung der nationalen Steuersätze auf ein einheitliches niedriges europäisches Niveau sowie die gesetzliche Absicherung und Anhebung der Bundesmittel für die landwirtschaftlichen Sozialversicherungen, insbesondere für die Unfallversicherung (LUV) auf 200 Mio Euro pro Jahr beziehungsweise eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKV) mit 40 Mio Euro aus dem Gesundheitsfonds.
Mindestlohnregelungen müssen sich laut DBV an den Vereinbarungen der Tarifparteien orientieren. Rukwied stellte zu diesem Thema fest, dass „wir hier auf einem guten Weg sind“. Mit der Gewerkschaft sei eine Regelung bis Ende 2018 vereinbart worden. Auch in Zukunft müsse der Mindestlohn in der Verantwortung der Tarifpartner liegen, betonte der DBV-Präsident. (AgE