Der DBV hat am vergangenen Freitag auf den notwendigen Interessenausgleich beim Bauen in der Landwirtschaft hingewiesen. Deshalb hätten der Gesetzgeber und die Rechtsprechung landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich ermöglicht, erklärte der Bauernverband zum 50-jährigen Bestehen des Baugesetzbuches.
Unter Außenbereich verstehe man die Grundstücke, die außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans lägen. Die jetzige Rechtslage stelle einen für alle Seiten akzeptablen Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und der Landwirtschaft dar, betonte der DBV. Wegen der mit der Tierhaltung zum Teil verbundenen Emissionen sei und bleibe der Außenbereich als Entwicklungsmöglichkeit notwendig. Bei Konflikten seien die Beteiligten vor Ort dazu aufgerufen, in einen sachlichen Dialog einzutreten und für alle Seiten vertretbare Lösungen auszuarbeiten. Würde man den Außenbereich für bestimmte Stallbauvorhaben schließen, hätte dies fatale Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung, warnte der Bauernverband.