So traten die meisten Fehler bei den EU-Strukturhilfen auf, die nicht dem strengen InVeKoS-Agrarkontrollsystem unterliegen. Für den Bereich der Direktzahlungen der Ersten Säule an die Landwirte wurde vom Europäischen Rechnungshof eine normgerechte Verwendung attestiert, da festgestellte Abweichungen deutlich unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lagen. In Deutschland lag dieser Fehlerwert bei 0,6 %. Weiterhin stellte der Europäische Rechnungshof fest, dass die Maßnahmen zur Vereinfachung der Antrags- und Auszahlungsverfahren eine positive Wirkung entfalten. Die Kritik des EU-Rechnungshofes, wonach seit der Agrarreform 2005 vermehrt EU-Agrarbeihilfen an Nichtlandwirte gewährt werden, teilt der DBV aber ausdrücklich. (16.11.07)
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