Dies würde den züchterischen Fortschritt verhindern. Vor allem in der Tierzucht dürfe es durch Patentierungen nicht zu einem Ausverkauf von jahrhundertealtem Erfahrungswissen kommen. Weil es für Tiere kein dem Sortenschutz vergleichbares System gibt, müsse hier ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungen gelegt werden, so der Verband. Im Anschluss an die zu diesem Thema eigens angesetzte Fachtagung warnte der Vorsitzende des DBV-Ausschusses für Saatgutfragen, Joachim Rukwied, dass Biopatente für die Landwirtschaft eine gefährliche Entwicklung seien, da man in Abhängigkeiten von Großkonzernen gelangen könne. Für den Landwirt könne die Erteilung von Patenrechten beispielsweise an einer Kuh zur Folge haben, dass die Produktion und Verarbeitung von Milch nur unter Zahlung einer Lizenz möglich sei. Ähnliche Nachteile seien im pflanzlichen Bereich zu befürchten. Bei patentgeschützten Eigenschaften müsse der Züchter bei der Entwicklung neuer Sorten zunächst mit dem Inhaber des Patentes die Bedingungen für die spätere Vermarktung aushandeln. Es bestehe die Gefahr, dass sich einige wenige Unternehmen genetische Ressourcen sichern und dadurch Monopole schaffen, so Rukwied. Dr. Pierre Treichel vom Europäischen Patentamt erläuterte anschließend, dass die Gesetzeslage teilweise noch sehr "nebulös" ist und vor allem die Abgrenzung zwischen rein züchterischen Verfahren und patentierungsfähigen technischen Verfahren Probleme bereitet. (19.10.07)
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