Der DBV spricht sich für eine Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft aus. Die Risiken für landwirtschaftliche Betriebe seien durch veränderte Klimabedingungen, erhöhtes Tierseuchenrisiko, wachsende Spezialisierung in den Betrieben und durch immer volatilere globale Märkte erheblich angewachsen. "Die Landwirte müssen die Möglichkeit haben, in ihrer Bilanz eine Risikoausgleichsrücklage zu bilden", forderte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Es gehe hierbei um eine steuerbegünstigte Gewinnrücklage, womit Naturkatastrophen sowie Marktkrisen abgepuffert werden könnten. Wie Born betonte, führe die schwankende Ertragssituation zu hoher Steuerzahlung und damit zu starkem Liquiditätsabfluss in guten Jahren; dieser Effekt werde jedoch in schlechten Jahren nicht ausgeglichen. Zudem erfolge eine unzutreffende Besteuerung der Landwirte, da einzelne "Ausreißerjahre" die steuerliche Bemessungsgrundlage verzerrten. Der Generalsekretär fordert daher von der Politik, dass in Anlehnung an das Forstschäden-Ausgleichgsgesetz auch landwirtschaftliche Betriebe zum Ausgleich risikobedingter Ertragsschwankungen eine Rücklage bilden können und dadurch in guten Jahren Kapital zur Risikovorsorge ansparen.
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