Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet eine Festschreibung der nachteiligen Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes solle die derzeitige Praxis der Finanzverwaltung gesetzlich verankert werden, bei Ergänzung der Hagelversicherung um artverwandte Risiken wie Sturm oder Starkregen für diese Mehrgefahrenversicherung insgesamt den vollen Steuersatz anzuwenden, teilte der DBV mit.
Damit setze sich das federführende Bundesfinanzministerium über den erklärten Willen des Bundeslandwirtschaftministeriums, der Agrarministerkonferenz sowie des Bundesrats hinweg, die sich unisono gegen diese „künstliche Verteuerung“ ausgesprochen hätten.
Eine solche „Hochstufung“ von Mehrgefahrenversicherungen ist nach Auffassung des Bauernverbandes nicht mit der Haltung der Bundesregierung zur Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft vereinbar. Ziel müsse es stattdessen sein, die besondere Besteuerung der Hagelversicherung auf artverwandte Risiken zu erweitern.
Ablehnend äußerte sich der DBV ferner gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Abschaffung der Versicherungssteuerbefreiung für tierhaltende Betriebe, deren Viehversicherungssumme 4 000 Euro nicht überschreitet. Obwohl die Vorschrift weniger Betriebe als noch vor einigen Jahren betreffe, stelle sie für einige nach wie vor eine Entlastung dar. Zudem kommt die Steuerbefreiung laut DBV Pferdehaltern zugute. (AgE)