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DBV: Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze nicht verzögern

Die bestehenden entschädigungsrechtlichen Instrumente beim Leitungsbau müssen neu justiert werden. Das forderte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken anlässlich der Vorstellung erster Ergebnisse einer Studie zur Entschädigungspraxis.

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Die bestehenden entschädigungsrechtlichen Instrumente beim Leitungsbau müssen neu justiert werden. Das forderte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken anlässlich der Vorstellung erster Ergebnisse einer Studie zur Entschädigungspraxis.


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Die vorgenommene Bestandsaufnahme bringt nach Einschätzung des DBV keinen neuen Erkenntnisgewinn, wertvolle Zeit für die dringend erforderliche Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze ging damit verloren. Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Endbericht zur Studie in den nächsten Wochen den Verbänden und Netzbetreibern vorlegen.

 

Es bestehe weiterhin eine entschädigungsrechtliche Schieflage für die unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer sowie die Land- und Forstwirte, mahnte der DBV-Generalsekretär. Diese Schieflage könne nur dann behoben werden, wenn zusätzlich zur bisherigen lediglich einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung wiederkehrende Zahlungen gesetzlich verankert werden. Ziel muss es sein, die Akzeptanz der unmittelbar betroffenen Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirte für den Netzausbau zu sichern.

 

Angesichts der den Netzbetreibern staatlich dauerhaft zugesicherten attraktiven Renditen und der zusätzlichen Zahlungen an die Kommunen ohne Eigentumsbezug sei es den betroffenen Grundeigentümern nicht vermittelbar, wenn sie ihrerseits nicht angemessen entschädigt würden. Erhebliche Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte von Land- und Forstwirten verursacht Krüsken zufolge vor allem auch die vom Gesetzgeber bevorzugte Erdverkabelung bei Gleichstromtrassen im Höchstspannungsbereich.

 

Neben der überfälligen Anpassung der Entschädigungsregelungen sind nach Aussage des DBV-Generalsekretärs auch die agrarstrukturellen Belange bereits bei der Planung künftiger Leitungstrassen noch stärker zu berücksichtigen. Auf Unverständnis stoße bei den Land- und Forstwirten zudem, dass für den Netzausbau im Rahmen der ökologisch ausgerichteten Energiewende zusätzlich land- und forstwirtschaftliche Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Hier sei dringend ein Umdenken gefordert, so Krüsken.

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