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DBV: Pflanzen und Tiere dürfen nicht Patentiert werden!

Anlässlich der Verhandlung vor dem Europäischen Patentamt zum sog. Brokkolipatent weist der Deutsche Bauernverband erneut darauf hin, dass klassische Züchtungsverfahren unbedingt von jeglicher Patentierung freigehalten werden müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Verhandlung vor dem Europäischen Patentamt zum sog. Brokkolipatent weist der Deutsche Bauernverband erneut darauf hin, dass klassische Züchtungsverfahren unbedingt von jeglicher Patentierung freigehalten werden müssen. Die Große Beschwerdekammer muss sich mit der grundsätzlichen Frage auseinandersetzen, was ein nicht patentierbares herkömmliches Züchtungsverfahren ist und ab wann ein Verfahren als technisch einzustufen ist, so dass es patentierbar ist. Problematisch dabei ist, dass die Biopatentrichtlinie keine klare Definition enthält, sondern bestimmt, dass "im wesentlichen biologische" Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind. Am Beispiel der markergestützen Selektion muss hier nun eine Abgrenzung getroffen werden. "Das Europäische Patentamt trifft eine weitreichende Verantwortung", betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Es dürfe nicht passieren, dass Kreuzungs- und Selektionsschritte patentierbar werden, nur weil sie mit einem kleinen, nicht einmal erforderlichen technischen Element verbunden werden, so Born. Die Züchter müssten auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Verfahren und sämtliches genetisches Material verwenden dürfen, um jeweils die optimalen Sorten zu entwickeln. Wenn das Europäische Patentamt in dieser Frage keine befriedigende Lösung findet, ist der Gesetzgeber aufgerufen, zu handeln. Born bekräftigt in diesem Zusammenhang nochmals die Forderung, dass die Bundesregierung sich entsprechend der Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag auf Brüsseler Ebene dafür einsetzen muss, Mehrheiten für eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie zu gewinnen. Als ersten Schritt hierzu werden DBV und BMELV am 28. September eine gemeinsame Veranstaltung in Brüssel durchführen.

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