Gegen das sogenannte „Fracking“ zur Förderung von unkonventionellem Erdgas, das sich ausschließlich in porösen Gesteinsvorkommen befindet, hat sich das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ausgesprochen. Auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse stellten sich noch eine Vielzahl offener Fragen und ungelöster Probleme; Risiken stünden nicht im Verhältnis zu etwaigen Vorteilen, heißt es in einem Positionspapier zum „Fracking“, das das DBV-Präsidium vergangene Woche in Berlin verabschiedete.
Die Landwirte befürchteten eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Die bisher bekanntgewordenen eingesetzten und teilweise hoch toxischen Chemikalienmengen im „Flowback“ lägen deutlich über den Grenzwerten, stellt der Verband in seiner Stellungnahme fest. Ein großes Risiko sieht er in der hohen Anzahl geplanter Bohrungen, da diese die abdichtende Funktion der Gesteinsschichten zu tiefer gelegenen Grundwasserleitern stark beeinträchtigten.
Es entstehe ein hohes Risiko, dass die eingesetzten giftigen Stoffe unkontrolliert verlagert würden. Genau mit dieser Argumentation seien Tiefenbohrungen unter anderem auch zur Feldberegnung in den letzten Jahren regelmäßig nicht genehmigt worden, so der DBV. Er lehne es ab, dass dieses Risiko nun für das „Fracking“ eingegangen werde.
Außerdem kritisiere der Berufsstand den hohen Flächenverbrauch, der mit dem „Fracking“ verbunden sein werde. Das betreffe zum einen den Flächenverbrauch der umfangreichen Bohranlagen selbst; zudem würden naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dies alles werde auf Kosten wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen, deren Verbrauch schon heute weit über dem tolerierbaren Maß liege.
Kritik übt der DBV auch daran, dass die Genehmigungsverfahren zur Förderung von unkonventionellem Erdgas bislang allein über das Bergrecht liefen, das weder die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit, noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein nach Art und Umfang vergleichbares Verfahren vorsehe, um mögliche Risiken und Gefährdungen für Menschen und Umwelt auszuschließen. Ein weiteres ungelöstes Problem stelle sich aus Sicht der Landwirte bei entstehenden Schäden. Es sei noch nicht ausdrücklich geregelt, dass die Beweislast nicht beim Grundeigentümer liege. (AgE)
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