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DBV: Privilegierung im Baurecht nicht einschränken

Der DBV bleibt bei seiner Position, die Privilegierung gewerblicher Stallbauten im Baugesetzbuch nicht einzuschränken und lehnt vor diesem Hintergrund einen entsprechenden Vorschlag des Bundesbauministeriums ab. Das hat DBV-Sprecher Dr. Michael Lohse gegenüber top agrar deutlich gemacht. Eine anders lautende Meldung in Agra Europe sei mißverständlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV bleibt bei seiner Position, die Privilegierung gewerblicher Stallbauten im Baugesetzbuch nicht einzuschränken und lehnt vor diesem Hintergrund einen entsprechenden Vorschlag des Bundesbauministeriums ab. Das hat DBV-Sprecher Dr. Michael Lohse gegenüber top agrar deutlich gemacht. Eine anders lautende Meldung in Agra Europe sei mißverständlich. Der DBV möchte die Privilegierung der Landwirtschaft im Baugesetzbuch weiterhin unangetastet lassen.


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Aus Sicht von DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born sei es falsch, dass die Bundesregierung den § 35 Baugesetzbuch überhaupt ändern wolle. Wenn es Probleme bei der intensiven Tierhaltung gebe, müssten diese mit den Instrumenten des Umweltrechts gelöst werden.


Hintergrund


Im Bundesbauministerium gibt es derzeit Überlegungen, die Privilegierzung von gewerblichen Stallanlagen oberhalb der Grenzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuschränken.


Niedersachsen hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, keine eigene Bundesratsinitiative für eine Neuregelung der Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zu starten. „Ich könnte mit einer Orientierung an bestimmten Bestandsgrößen leben“, sagte Landwirtschaftsminister Gert Lindemann bei der Agrarministerkonferenz. Über Einzelheiten müsse allerdings noch geredet werden. Bislang hatte Niedersachsen eine Regelung favorisiert, die die Viehdichte einer Region als Kriterium für die Privilegierung heranzieht.


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