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DBV stellt Weichen für LSV-Bundesträger

Der Bauernverband will prüfen, ob es nicht ein Bundesträger in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) sinnvoller ist als die vielen Regionalverbände heute. Dazu hat das DBV-Präsidium vergangene Woche in Erfurt ein Gutachten zur Machbarkeit eines einheitlichen Beitrags in der Unfallversicherung (LUV) angeregt.

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Der Bauernverband will prüfen, ob es nicht ein Bundesträger in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) sinnvoller ist als die vielen Regionalverbände heute. Dazu hat das DBV-Präsidium vergangene Woche in Erfurt ein Gutachten zur Machbarkeit eines einheitlichen Beitrags in der Unfallversicherung (LUV) angeregt.


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Einen Bundesträger will der DBV allerdings nur akzeptieren, wenn der Bund dies finanziell flankiert, um die damit einhergehenden Härten in der Beitragsbemessung für eine Übergangsfrist zumindest teilweise abzufangen. Der DBV macht in seinem Beschluss keine zeitlichen Vorgaben. Intern wird jedoch davon ausgegangen, dass die Neuorganisation der LSV spätestens bis 2017 unter Dach und Fach sein könnte.


Eine Lösung hat das DBV-Präsidium auch im Streit um den gesetzlich geregelten Lastenausgleich zwischen den Trägern bei den Berufsgenossenschaftsbeiträgen gefunden. Insbesondere in den neuen Ländern war die damit verbundene Umverteilung zu ihren Lasten kritisiert worden. Nunmehr stellt der Verband den erstmals im nächsten Jahr zum Tragen kommenden Lastenausgleich nicht in Frage. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen des Lastenausgleichs jedoch bei der Verteilung der Bundesmittel berücksichtigt werden. Auf diese Weise, so heißt es, sollen die Auswirkungen der Umverteilung etwas gemildert werden. (AgE)

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