Sie müsse vor allem genutzt werden, um die Beitragssituation der Betriebe zu stabilisieren.
Der DBV erkennt dabei ausdrücklich an, dass der Bund bis zu 400 Mio. Euro in den nächsten zwei Jahren zusätzlich zur Verfügung stellen will, um mit einer besonderen Abfindungsaktion von bestehenden Renten die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) zu entlasten. Zusätzlich müsse der Bund aber endlich die geforderten Änderungen des Leistungsrechts umsetzen, um mittelfristig spürbare finanzielle Einsparungen im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu erreichen. Dazu gehöre zum Beispiel, dass ein Unfallrentenanspruch erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % eintritt. Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber festlegen, dass Altenteiler aus dem Versicherungsschutz der Unfallversicherung herausgenommen würden oder zumindest keine neuen Unfallrenten mehr genehmigt würden.
Abgesehen davon müssten jetzt aber auch Regelungen getroffen werden, damit die Bundesmittel im Jahre 2010 nicht wie vorgesehen auf 100 Mio. Euro abgesenkt werden, stellte der DBV fest. Ansonsten würden die möglichen Erfolge der Abfindungsaktion und der Einsparungen im Leistungs- und Verwaltungsbereich zunichte gemacht. Die Perspektive könne nicht lauten, dass trotz aller Maßnahmen die Beiträge im Jahre 2010 steigen, so der Verband. (23.10.07)