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DBV verärgert: Bauern im Netzausbaugesetz vergessen

Nach dem Beschluss des Bundestages zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz zeigt sich der DBV enttäuscht, dass agrarstrukturelle Belange und Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und –nutzer nicht gesetzlich berücksichtigt wurden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Beschluss des Bundestages zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz zeigt sich der DBV enttäuscht, dass agrarstrukturelle Belange und Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und –nutzer nicht gesetzlich berücksichtigt wurden. Für die Eigentümer und Nutzer der Flächen sei der Ausbau, insbesondere der Hochspannungsnetze, unvermeidbar mit gravierenden Beschränkungen der Nutzung und Entwicklung ihrer Flächen verbunden. Der beschleunigte Ausbau der Hochspannungsnetze bedürfe daher der Akzeptanz der unmittelbar Betroffenen. Der Bundestag habe die Chance vergeben, diese Akzeptanz durch Aufnahme einer Neuregelung zu angemessenen Vergütungs- und Ausgleichsansprüchen im Gesetz sicherzustellen.

 

Es sei völlig unverständlich, warum den Kommunen zur Sicherung ihrer Akzeptanz hohe Ausgleichszahlungen zugebilligt werden, während die unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffenen Bauern und Waldbesitzer weiterhin nur nach Aufopferungsgrundsätzen entschädigt werden sollen, ärgert sich der Verband. Den Eigentümern müssten wiederkehrende Vergütungen gewährt werden, die sich am Wert der einzuräumenden Nutzungsrechte für das Netzbetreiberunternehmen zu orientieren haben.

Der Bauernverband fordert daher weiterhin, dass entsprechende gesetzliche Neuregelungen kurzfristig in Angriff genommen werden.

 

Mit den jetzigen Regelungen besteht laut dem DBV die Gefahr, dass der Flächenverbrauch zusätzlich angeheizt werde. Einerseits werden Flächen für die Leitungen benötigt. Andererseits verlangt der Gesetzgeber zusätzlich einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den wiederum landwirtschaftliche Flächen herangezogen werden. (ad)

 

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