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DBV verlangt Sicherheit für BVVG-Pächter

Der DBV ist mit der geplanten Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten für nicht selbst wirtschaftende Alteigentümer einverstanden, verlangt aber von der Koalition im Gegenzug Erleichterungen für die erwerbsberechtigten Pächter von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG).

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV ist mit der geplanten Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten für nicht selbst wirtschaftende Alteigentümer einverstanden, verlangt aber von der Koalition im Gegenzug Erleichterungen für die erwerbsberechtigten Pächter von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG).


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Zum einen drängt der Bauernverband auf eine weitere Verkürzung der Bindungsfristen auf zehn Jahre, und zwar sowohl für Alteigentümer als auch für den bereits vollzogenen Erwerb durch Pächter. Zum andern fordert der DBV eine gesetzliche Klarstellung, dass Alteigentümer beim begünstigten Erwerb von Flächen in bestehende BVVG-Pachtverträge eintreten und sich gleichzeitig verpflichten müssen, diese Verträge um sechs Jahre zu verlängern. Auf diese Weise könnte dem Bauernverband zufolge die Akzeptanz der landwirtschaftlichen Betriebe für die vorgesehene Besserstellung der Alteigentümer beim Flächenerwerb erhöht werden.


Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Union und FDP den seit geraumer Zeit in den neuen Ländern zu verzeichnenden gravierenden Anstieg der Bodenpreise für erwerbsberechtigte Alteigentümer kompensieren und deren Erwerbsmöglichkeiten im ursprünglichen Umfang sichern. Zu diesem Zweck soll bei der Berechnung des begünstigten Kaufpreises künftig der Verkehrswert zum Stichtag 1. Januar 2004 zugrunde gelegt werden. Gleichzeitig sollen aber 75 % der Zinsen, die seit Anfang 2004 auf die Ausgleichsleistung angefallen sind, auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Für Alteigentümer, die seit dem 1. Januar 2004 Flächen gekauft haben, soll es im Rahmen einer befristeten Übergangsregelung die Möglichkeit geben, die verbesserten Konditionen rückwirkend zu nutzen.

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