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DBV/ZDG: Käfigverbot nicht ausweiten

Das Festhalten der Europäischen Kommission am beschlossenen EU-weiten Verbot der Batteriehaltung von Legehennen ab dem Jahr 2012 haben die deutschen Agrarverbände, u.a. auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hatte ihre Haltung unter anderem damit begründet, dass das Käfigverbot die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere erheblich verbessern könne. Der DBV betonte dazu vergangene Woche in Berlin, ein hohes Tierschutzniveau sollte als Vermarktungs- und Wettbewerbsargument gefördert werden. Jede Verzögerung bei der Umstellung auf tiergerechte Haltungsformen würde den Wettbewerb verzerren und diejenigen Legehennenhalter benachteiligen, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechend auf moderne Systeme der Freiland-, Boden- und Kleingruppenhaltung umstellten. Die Geflügelwirtschaft in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten dränge hingegen auf eine Verschiebung der Abschaffung der herkömmlichen Käfighaltung auf 2020, berichtete der Bauernverband. In Deutschland gelte das Käfigverbot bereits seit dem 1. Januar 2007; im Einzelfall könne eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009 beantragt werden (Erläuterung unten). Die deutschen Geflügelhalter seien dadurch im europäischen Wettbewerb zunächst benachteiligt, würden sich aber klar als Fürsprecher zur Ablösung der Käfighaltung, was sowohl den Tieren als auch den Verbraucherwünschen entgegenkomme, sehen, unterstrich der DBV. Unterdessen erklärte Staatssekretär Dr. Gerd Müller in der Fragestunde des Bundestages, die Bundesregierung werde selbst im Falle einer Aufhebung der betreffenden EU-Richtlinie an den nationalen Fristen zur Abschaffung der Batteriehaltung von Legehennen festhalten.


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Einzelfallgenehmigung bis 2009:


Laut ZDG-Geschäftsführer Dr. Janning konnten Geflügelhalter bis 15.12.2006 den Behörden anzeigen, dass Sie die Umstellung von der Käfighaltung auf eine andere Haltungsform planen und durchführen werden. Das Konzept musste beigefügt werden. Jeder, der dies gemeldet hat, darf bis 31.12.2008 trotz des Verbotes der Käfighaltung seine Anlagen noch weiter nutzen. Wer jedoch in handfest begründeten Fällen nicht rechtzeitig vor dem 1.1.2009 seine neue Anlage in Betrieb nehmen kann, darf einen Antrag auf Verlängerung dieser Übergangsfrist stellen. Diese würde dann am 31.12.2009 endgültig enden. Begründete Fälle sind z.B. Produktions- oder Lieferschwierigkeiten des Herstellers oder schleppende Genehmigungsverfahren. Dazu sind entsprechende Bestätigungen/Nachweise einzureichen. Der Antrag wird im Einzelfall geprüft, eine Garantie auf Verlängerung gibt es nicht.

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