Zwischen den Ländern bestehen erhebliche Auffassungsunterschiede über die künftige Milchmarktpolitik und die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe nach Auslaufen der Quotenregelung. Die Grünen und die SPD-Landwirtschaftsminister sprachen sich bei der Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag in Konstanz dafür aus, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Marktstabilisierung in Krisenzeiten zu nutzen. Dazu zählen die Ressortchefs ausdrücklich eine freiwillige Einschränkung von Milchlieferungen gegen finanziellen Ausgleich.
Der Amtschef im baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium, Wolfgang Reimer , begründete die Forderung mit der Notwendigkeit der Beibehaltung eines wirksamen Sicherheitsnetzes in einem liberalisierten Milchmarkt. Weitreichende Maßnahmen seien notwendig, wenn der Erzeugerpreis eine bestimmte Schwelle unterschreite, etwa 25 Cent/kg.
Dagegen bezeichnete Sachsen-Anhalts Ressortchef Dr. Hermann Onko Aeikens freiwillige Produktionseinschränkungen gegen Ausgleich als „Instrument von gestern“. Der CDU-Politiker warnte in der Milchpolitik vor „einem Rückfall in alte Zeiten“ und „falschen Signalen“. Die Perspektiven auf dem Milchmarkt blieben positiv, auch wenn es vorübergehend wie derzeit schwierige Phasen geben könne. Der marktwirtschaftliche Kurs in der Milchpolitik dürfe jedoch nicht in Frage gestellt werden, forderte Aeikens.
In einem von allen getragenen Beschluss fordern die Länderminister den Bund auf, die nationale Umsetzung des Milchpakets zügig abzuschließen und eine Stärkung der Position der Erzeuger durch geeignete Maßnahmen aktiv zu unterstützen. Ausdrücklich werden in dem Beschluss zudem Beratungsinitiativen zur Erzeugerbündelung nach den Möglichkeiten des Marktstrukturgesetzes begrüßt. Festgestellt wird ferner, dass es auch bei Auslaufen der Exporterstattungen weiterhin die Möglichkeit gebe, Märkte zu erschließen.
In einer Protokollerklärung plädierten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Mecklenburg-Vorpommern dafür zu prüfen, ob die 2013 anstehende Aufstockung der einzelbetrieblichen Quote von 1 % ausgesetzt und die einzelbetriebliche Saldierung eingeschränkt werden könne. (AgE)
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