Da 2015 die derzeit bestehende Milchquotenregelung in der EU ausläuft, macht sich Brüssel Gedanken, wie man die Milcherzeuger per Gesetz stärken kann. Ein Vorschlag der Kommission wird dazu gerade im Europäischen Parlament diskutiert. Verträge zwischen Milchbauern und Molkereien sowie zwischen Erzeuger- und Branchenorganisationen sollen die Erzeuger stärken, berichtet der DBV.
Der Bauernverband findet diese Ansätze zwar gut, sieht darin aber keine wesentlichen Neuerungen für die Milchbauern in Deutschland. Durch das bestehende nationale Marktstrukturgesetz werde hierzulande bereits vieles von den Vorhaben der EU praktiziert. Der DBV will sich daher intensiv dafür einsetzen, die Erfahrungen der deutschen Milchbauern in die Änderung der EU-Rechtssprechung einzuflechten.
Die EU dürfe dabei aber keine verpflichtende Verträge mit Vorgaben zur Geltungsdauer des Milchpreises vorschreiben, mahnt der Verband an. Verpflichtende Verträge wären auf Einhaltung der verbindlichen Vertragselemente zu kontrollieren. An die Nichteinhaltung wären darüber hinaus Sanktionen zu knüpfen. Das bedeute zu allererst einmal viel neue Bürokratie.
Hilfreicher wären nach Einschätzung des DBV dagegen Musterverträge mit Angaben zu Milchpreis, Liefermenge und Vertragslaufzeiten, sofern diese freiwillig angewendet werden können. Es habe sich gezeigt, dass Verträge an die einzelbetriebliche Situation genau angepasst werden müssten. (ad)
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