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Deutschland gegen Klonfleisch

Der DBV verfolgt mit Sorge die Diskussion zur Änderung der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, der so genannten Novel-Food-Verordnung.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach Einschätzung von Generalsekretär Dr. Helmut Born ist durch die Verordnung eine Zulassung für Fleisch von geklonten Tieren für den menschlichen Verzehr in Zukunft möglich. Dies müsse verhindert werden, so Born in einem Schreiben an Staatssekretär Gert Lindemann. Born fordert das Agrarministerium auf, bei den weiteren Beratungen dafür zu sorgen, Klonfleisch von den Ladentheken fern zu halten. Eine Bewertung, die lediglich auf den Gesundheitsschutz abhebe, aber ethische Argumente sowie Fragen des Patentrechts weitgehend außer Acht lasse, werde der Thematik nicht gerecht so der Generalsekretär. In seinem Antwortbrief stimmte Lindemann dieser Forderung zu und versicherte, dass sich die deutsche Seite in den weiteren Beratungen des Verordnungsvorschlages in Brüssel dafür einsetzen werde, die Zulassung neuartiger Lebensmittel von einer ethischen Überprüfung abhängig zu machen. Mittlerweile hat sich auch der Bundesrat mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Korrekturen im Verordnungsentwurf gefordert, wonach ein neuartiges Lebensmittel nur dann in die Gemeinschaftsliste aufgenommen werden darf, wenn hierzu keine ethischen Vorbehalte bestehen.

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