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Diese Entlastungen kommen 2010 für die Höfe

Konjunkturpaket II, Bürgerentlastungsgesetz und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen ab 2010 auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Familien entlasten.

Lesezeit: 2 Minuten

Konjunkturpaket II, Bürgerentlastungsgesetz und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen ab 2010 auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Familien entlasten. Zukünftig wird der nicht der Besteuerung unterliegende Grundfreibetrag um 170 Euro angehoben und die Stufen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz gilt, um 330 Euro erhöht werden, teilte der DBV heute mit. Durch das Mitte des Jahres verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz können ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser von der Steuer abgesetzt werden, was auch die in der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherten Bauernfamilien entlastet. Zusätzlich werden Bauernfamilien durch die Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld durch das aktuell verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz gefördert. Familienfördernd ist auch die Entlastung von Vermögensübertragungen an Geschwister, Nichten und Neffen durch Absenkung der hierfür geltenden Erbschaftsteuersätze. Erleichterungen gibt es zudem für Übertragungen landwirtschaftlicher Betriebe in der Generationenfolge durch die verkürzten Haltefristen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Unternehmer interessant ist, dass Anschaffungen von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro ab 2010 wahlweise sofort und nicht über fünf Jahre verteilt geltend gemacht werden können, informierte der DBV weiter. Auch Agrargenossenschaften und Landwirtschafts-GmbHs werden entlastet, da bezahlte Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer ab 2010 etwas besser abgezogen werden können. Für landwirtschaftliche Betriebe, die "Urlaub auf dem Bauernhof" anbieten, wird die Wettbewerbsfähigkeit durch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ab nächstem Jahr verbessert. Genauso wichtig wie die 2010 wirkenden steuerlichen Entlastungen ist es für den DBV jedoch, zusätzliche steuerliche Belastungen zu verhindern. So wird beispielsweise die Besteuerung von Biokraftstoffen, die ursprünglich ab nächstem Jahr deutlich angehoben werden sollte, vorerst auf dem Stand von 2009 eingefroren. Auch bei der Besteuerung des Agrardiesels wird es 2010 keine Rückkehr zum diskriminierenden Selbstbehalt und Deckelung und damit deutlich Wettbewerbsbenachteiligung gegenüber den europäischen Nachbarn geben. Vielmehr wird sich der DBV dafür einsetzen, dass sowohl die von der Regierungskoalition versprochene "Entfristung" des Wegfalls dieser Kürzungsinstrumente kommt, als auch eine aus Wettbewerbsgründen dringend gebotene Anpassung an die durchweg unter dem deutschen Niveau liegenden Agrardieselsteuersätze europäischer Nachbarländer erfolgt. Kritik äußerte der DBV an einer weiterhin fehlenden Risikoausgleichsrücklage und der Pflicht zur neuen Steuererklärungspflicht für ausländische Saisonarbeitskräfte.

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