Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zugestimmt. Im Gesetz ist unter anderem die Agrardieselbesteuerung enthalten. Mit diesem Beschluss werden die Beschränkungen durch Selbstbehalt und Obergrenze bei der Besteuerung von Agrardiesel dauerhaft wegfallen. Die Abschaffung war laut Bauernverband zwingend erforderlich, um die Nachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel auf einem noch erträglichen Niveau zu halten. Denn es dürfe nicht übersehen werden, dass innerhalb Europas Deutschland trotz Wegfall dieses Besteuerungsinstruments weiterhin den höchsten Steuersatz auf Agrardiesel habe. Eine weitere Harmonisierung der deutschen Agrardieselbesteuerung in Richtung des europäischen Durchschnittsniveaus sei aus Sicht des DBV deshalb unbedingt erforderlich.
Der DBV kritisiert zudem, dass es derzeit bei den Hauptzollämtern einen "Bearbeitungsstau" von durchschnittlich 6 Monaten gebe. Grundsätzlich müssten die Anträge auch einfacher werden. Hier schlägt der DBV vor, Betriebe mit bis zu 20 ha Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben zu "de-minimis" auszunehmen.